"...Privatkredit-vergleichen.de bietet Ihnen den unabhängigen Kreditvergleich! So finden Sie mit Sicherheit einfach, günstig und schnell den Kredit der zu Ihnen passt!"
Denn: "Vergleichen lohnt sich schließlich immer!"
| Term | Definition |
|---|---|
| Abgeltungsteuer |
Die Abgeltungsteuer (Abkürzung: ASt) ist in Deutschland eine Quellensteuer auf Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne.
Zum 1. Januar 2009 wurde in Deutschland durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 die Abgeltungsteuer für private Kapitalerträge eingeführt. Die Einführung der Abgeltungsteuer bedeutet einen Systemwechsel von der synthetischen Einkommensteuer (alle Einkunftsarten werden mit dem gleichen Steuersatz besteuert) hin zu einer dualen Einkommensteuer (Erwerbs- und Kapitaleinkommen unterliegen unterschiedlichen Steuersätzen).
Die Abgeltungsteuer wird als Quellensteuer erhoben. Mit der einbehaltenen Steuer gilt für den Privatanleger seine Steuerpflicht als „abgegolten“. Die so versteuerten Kapitalerträge werden nicht mehr in der jährlichen Einkommensteuererklärung erfasst. Statt mit dem persönlichen Steuertarif des Steuerpflichtigen, werden die Einkünfte unabhängig von ihrer Höhe mit dem Steuersatz von 25 % versteuert.
Grundlegend ist die Abkehr vom Nettoprinzip. Die Überschusseinkünfte aus Kapitalvermögen können weder durch Werbungskosten noch durch den allgemeinen Werbungskostenpauschbetrag gemindert werden. An deren Stelle soll der Sparer-Pauschbetrag eine Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit sicherstellen.
Für Kapitalerträge, die im Rahmen einer unternehmerischen Tätigkeit erzielt werden, hat die einbehaltene Steuer keine Abgeltungswirkung.
|
| Abmahnung |
Eine Abmahnung ist die formale Aufforderung einer Person an eine andere Person, ein bestimmtes Verhalten künftig zu unterlassen. Grundsätzlich sind Abmahnungen für jeden Bereich zivilrechtlicher Unterlassungsansprüche einsetzbar. Besondere Bedeutung hat die Abmahnung allerdings im gewerblichen Rechtsschutz, insbesondere im Wettbewerbsrecht, im Urheberrecht und im Arbeitsrecht.
Die Abmahnung ist in Deutschland ausdrücklich als Voraussetzung für die Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund in § 314 Abs. 2 BGB vorgesehen.
|
| Abtretung |
Abtretung oder Zession oder Cession (vom lateinischen cessio) ist im deutschen Zivilrecht nach der Legaldefinition in § 398 des deutschen BGB die Übertragung einer Forderung von dem übertragenden Gläubiger („Zedent“) auf einen empfangenden Gläubiger („Zessionar“), der dann neuer Gläubiger wird. Die Abtretung erfolgt durch einen Vertrag zwischen Zedent und Zessionar.
|
| Abzahlungsdarlehen |
Bei einem Tilgungsdarlehen – auch Abzahlungsdarlehen, Darlehen mit linearer (gleichmäßiger) Tilgung – wird mit dem Darlehensnehmer über eine feste Laufzeit eine gleichbleibende (lineare) Tilgungsleistung vereinbart. Die Leistungsrate setzt sich zu den jeweils vereinbarten Terminen dann aus dieser linearen Rate und den jeweils auf die Restschuld errechneten Zinsen zusammen, die zumeist gesondert belastet werden, so dass durch abnehmende Zinsen wegen der Verringerung der Restschuld sinkende Leistungsraten entstehen.
Die lineare Tilgungsrate ergibt sich durch Division der Schuldsumme durch die Anzahl der Tilgungsvorgänge.
|
| Akkreditiv |
Ein Akkreditiv (von lat. credere, glauben, engl. letter of credit (L/C)) ist eine Bescheinigung einer Person oder Körperschaft gegenüber einer anderen.
|
Userbericht der Woche:
"...Ich war vorab bei meiner Hausbank, nach dem Vergleichen konnte ich knapp 110 € sparen. Konnte es kaum glauben..." - Steffen W.
Schreiben auch Sie uns Ihre Erfahrungen!